Wie geht #Fahrradland 2025?

Die Online-Diskussion mit Bundestags-Kandidat*innen ist jetzt als Youtube-Stream verfügbar.

Am 11. August 2021 diskutierten Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), Matthias Gastel (Grüne) und  Nicolas Zippelius (CDU) lebhaft mit der ADFC-Landesvorsitzenden Gudrun Zühlke die Frage „Wie geht #Fahrradland 2025?“

Es war ein informativer und kurzweiliger Austausch – der ADFC Baden-Württemberg bedankt sich beim Moderator Martin Besinger (SWR) und bei allen engagierten Beteiligten.

Den Videomitschnitt kann man bei Youtube ansehen.

Moderator Martin Besinger stellte gleich zu Beginn fest, wie nützlich das Rad sein kann und wie vielfältig es eingesetzt werden kann – nicht ohne Hinweis darauf, dass die Situation für Radfahrende ausbaufähig ist.

Vor der eigentlichen Diskussion präsentierte die Geschäftsführerin des ADFC Baden-Württemberg Kathleen Lumma Fakten zur Mobilitätswende. Sie verwies auf die breite gesellschaftliche Unterstützung der Allianz für Mobilitätswende in Baden-Württemberg.

  • In allen Sektoren außer dem Bereich Verkehr wurden in den vergangenen Jahren Maßnahmen ergriffen, um erfolgreich die Treibhausgasemmissionen zu reduzieren. Beim Verkehr besteht also noch gewaltiger Nachholbedarf.
  • Obwohl sich 60 Prozent der Menschen wünschen und vorstellen können, das Fahrrad zu nutzen, und drei Fünftel aller Wege kürzer als fünf Kilometer sind, dominiert dennoch selbst auf diesen kurzen Wegen das Auto.
  • Schlussendlich profitiert die Gesellschaft von jedem gefahrenen Kilometer mit dem Rad gleich doppelt. Denn Radverkehr verursacht keinen Lärm, schont die Umwelt und hält körperlich fit. Dagegen verschmutzen Kraftfahrzeuge mit Lärm und Abgasen die Umwelt und verbrauchen riesige Flächen.
  • Matthias Gastel sieht in der Verkehrswende in erster Linie einen Gewinn für die Menschen. Wo weniger Auto gefahren wird, profitieren die Menschen in Städten und Dörfern von weniger Lärm und mehr Platz für umweltfreundlichen Verkehr. Moderator Besinger resümiert: "Ein käftiges Statement für das Fahrrad".
  • Rita Schwarzelühr-Sutter möchte das Potenzial des Fahrrads stärken und weist auf die zahlreichen Fördermöglichkeiten hin. Zudem betont sie, dass ihr Umweltministerium die Förderung von Radschnellwegen bereits vor dem Verkehrsministerium vorangetrieben hat.
  • Gudrun Zühlke merkt zu den vollen Fördertöpfen an, dass diese allein keine Planungssicherheit geben und den Radverkehr nur dann voranbringen, wenn davon auch etwas für Radfahrende auf den Straßen ankommt. Bisher ist das allzuoft nicht der Fall.
  • Nicolas Zieppelius will sich für Radwege einsetzen. Die vorhandenen Fördermittel sollen einfacher beantragt werden können. Bei der Verstetigung der Fördermittel sei grundsätzlich vieles denkbar.

Im Verlauf der Diskussion wurden die Themen Vision Zero und Flächengerechtigkeit intensiver diskutiert. Ebenso die Frage, ob es ausreicht, Radfahrenden allein mehr zu bieten oder ob das Autofahren gleichzeitig weniger attraktiv gestaltet werden muss.

Für das Ende der Diskussion hatte sich Moderator Besinger je einen Satzanfang für die Gäste zurechtgelegt:

Das Fahrrad wird künftig in meiner Politik eine größere Rolle spielen, weil...
... es eines der wichtigsten Instrumente beim Klimaschutz im Bereich Verkehr ist."

(Rita Schwarzelühr-Sutter)

Wenn ich das nächste mal zum Bäcker will, dann...
... gehe ich zu Fuß, da der Bäcker gleich nebendran ist. Ansonsten würde ich das Rad nehmen."

(Matthias Gastel)

Deutschland hat dann genug für das Fahrrad getan, wenn...
... wir den Anteil der Radfahrenden am täglichen Verkehr deutlich gesteigert haben."

(Nicolas Zieppelius)

Wenn ich die nächste Party plane, dann...
... wird wie immer alles mit dem Rad eingekauft."

(Gudrun Zühlke)

Hier geht es zum Videomitschnitt bei Youtube


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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