Radfahren in der Stadt wird immer beliebter. © ADFC / April Agentur

Verkehrsminister unterschätzt Radverkehr massiv – Fahrradmilliarde jetzt!

Bundesverkehrsminister Wissing stellt seine Langfristprognose für den Verkehr vor, nach der bis 2051 nur wenige Menschen vom Auto aufs Fahrrad umsteigen werden. Der ADFC sieht darin eine Fehleinschätzung und fordert mehr Unterstützung fürs Rad.

ADFC-Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider sagt: „Prognosen wie die des Verkehrsministers reden das Potenzial des Radverkehrs künstlich klein. Sie gehen von einem minimalen Wachstum in den nächsten Jahrzehnten aus. Das Gegenteil ist der Fall, das Potenzial des Radverkehrs ist enorm. Radfahrende in Deutschland schaffen längst Fakten, die das Ministerium nicht anerkennen will.“

Laut der Prognose des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) steigt der Anteil des Radverkehrs am sogenannten Modal Split, also an der gesamten Verkehrsleistung, in Deutschland bis zum Jahr 2051 auf lediglich 12,2 Prozent (von 10 Prozent im Vor-Corona-Jahr 2019). Gemessen in Personenkilometern (pkm) entspricht das einem Anstieg von 40 Milliarden auf lediglich 54 Milliarden pkm.

Selbst konservative Schätzungen wie die der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) kommen aber zu einem völlig anderen Ergebnis. Die NPM hielt bereits 2019 eine Steigerung der Verkehrsleistung des Radverkehrs auf 75,4 Mrd. pkm bis 2030 für erreichbar. Der Radverkehr kann demnach seine Verkehrsleistung schon bis 2030 fast verdoppeln.

Mehr Radverkehr braucht mehr Investitionen

Die Menschen in Deutschland wollen mehr Rad fahren, das belegen Umfragen wie etwa der Fahrrad-Monitor 2021. Auch der vom Bundeskabinett vorgelegte Nationale Radverkehrsplan 3.0 (NRVP) erkennt diese Realität an. Demnach soll Deutschland bis 2030 Fahrradland werden. Den Worten müssen nun aber endlich Taten folgen.

Der ADFC fordert, dass die Bundesregierung beim Ausbau der Fahrradinfrastruktur in Deutschland in die Offensive geht. Die Verkehrsminister der Länder haben einstimmig beschlossen, dass Länder und Kommunen für den Ausbau des Radwegenetzes bis 2030 jährlich eine Fahrradmilliarde vom Bund brauchen. Die muss der Bund jetzt im Haushalt verankern.

Ann-Kathrin Schneider: „Der Radverkehr ist ein wichtiger Hebel, um die Verkehrswende vor Ort umzusetzen und die Klimaschutzziele im Verkehr zu erreichen. Mehr Radverkehr kommt aber nicht von alleine! Damit der Umstieg aufs Rad und damit die dringend benötigte Mobilitätswende gelingen kann, braucht es die richtige Infrastruktur. Und dafür brauchen wir die Fahrradmilliarde.“

Mehr Geld fürs Fahrradparken an Bahnhöfen

Auch bei der Fahrradinfrastruktur an den Bahnhöfen muss die Bundesregierung dringend nachbessern: Laut einer Studie im Auftrag des BMDV fehlen an deutschen Bahnhöfen 1,5 Millionen Stellplätze für Fahrräder. Das Kabinett hat jetzt für die Jahre 2023-2026 zwar mehr Geld für das Fahrradparken an Bahnhöfen zugesagt. Doch die versprochenen 110 Millionen Euro sind nicht mehr als ein positives Signal. Das Geld reicht bei weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken. Nötig wären mindestens 3 Milliarden Euro, wobei die aktuellen Baukostensteigerungen und die Kosten für Flächenerwerb und Unterhalt noch nicht mit eingerechnet sind.

Ann-Kathrin Schneider: „Auch hier zeigt sich, dass der Verkehrsminister die Dimension des Themas noch nicht erkannt hat. Ein weiteres kleines Förderprogramm für die Kommunen reicht nicht aus. Damit mehr Menschen aufs Rad umsteigen und sich die Fahrgastzahlen der Bahn verdoppeln, brauchen wir vielmehr zusätzlich ein großes Bahnhofsprogramm fürs Fahrradparken an Bahnhöfen, das den Schienen-Etats zugeordnet ist.“

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 220.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

Downloads

Radfahren in der Stadt wird immer beliebter.

Copyright: ADFC / April Agentur

2000x1333 px, (JPG, 312 KB)

ADFC | Geschäftsführerin Anne-Kathrin Schneider am 10. Juni 2021 in Berlin

ADFC | Geschäftsführerin Anne-Kathrin Schneider am 10. Juni 2021 in Berlin

Copyright: ADFC / Deckbar

7459x4763 px, (JPG, 5 MB)


https://marbach.adfc.de/neuigkeit/verkehrsminister-unterschaetzt-den-radverkehr-massiv-fahrradmilliarde-jetzt

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt