getrennte Fahrradstraße im Winter

Fahrradstraße an der Alster in Hamburg © ADFC Hamburg / Lau

Diese Städte und Regionen machen Hoffnung für das Fahrradland

ADFC-Ausblick 2023

Die Jahresbilanz des ADFC zur Fahrradfreundlichkeit von Bundesverkehrsminister Wissing fällt kritisch aus. Echten Drive für die Verkehrswende sieht der ADFC ausschließlich in Städten und Regionen. Das Fahrradland, das Deutschland nach dem Willen der Bundesregierung bis 2030 werden soll, kommt aktuell nur kleinteilig, lokal und nur mit massivem zivilgesellschaftlichen Druck durch den ADFC und andere Initiativen voran. Der nötige Rückenwind des Bundes für den Radverkehr durch ein modernisiertes Straßenverkehrsrecht und ausreichende Fördermittel fehlt.

ADFC-Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider sagt: „Wir wollen das Jahr nicht in Bitterkeit über die Bundespolitik beenden, sondern den Blick auf die Städte und Regionen richten – denn dort ist richtig Druck im Kessel. Wir sehen, wie die Themen Fahrrad und Lebensqualität im ganzen Land brodeln. Überall organisieren sich Bürgerinnen und Bürger in Radentscheiden, schreiben Petitionen für bessere Radwege, fordern Verkehrsberuhigung, mehr Ruhe, bessere Luft und mehr Platz für Begegnungen. Hunderte von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern fordern den Paradigmenwechsel im Verkehr. Doch das alles scheint spurlos an Minister Wissing vorbei zu gehen. Sein veraltetes Straßenverkehrsgesetz ist der Hemmschuh des Wandels. Und seine Sparpolitik beim Fahrrad konterkariert den aufkeimenden Radwege-Bauboom in den Kommunen. 2023 muss besser werden, Herr Minister!“                

Pop-up-Bikelanes und Platzumverteilung in Hamburg

In Hamburg sind mancherorts gute Beispiele zur Neuverteilung des Verkehrsraumes erkennbar. Die Stadt zeigt mit der Pop-up-Bikelane auf der bis dahin für Radfahrende extrem stressigen Reeperbahn, wie man mit Schnellbaumethoden zügig Ideen umsetzen und mit geringen Kosten auf vorhandener Infrastruktur gute Radverkehrsbedingungen schaffen kann. Schneider: „Wir lieben den roten Radweg auf der Reeperbahn und die Fahrradstraße mit der anschließenden Protected Bikelane an der Alster. Wir wollen mehr davon. Bisher bleibt der fahrradfreundliche Umbau leider auch in Hamburg auf einzelne Straßenabschnitte beschränkt, so dass auch in der Hansestadt noch viele offene Baustellen für den Radverkehr bleiben.“

Radentscheid in Bayern

Das Bündnis „Radentscheid Bayern“ hat 2022 unter Führung des ADFC über 100.000 Unterschriften für ein bayerisches Fahrradgesetz, ein sicheres und komfortables Radwegenetz mit kreuzungsfreien Schnellverbindungen gesammelt - und damit die Voraussetzung für ein Volksbegehren im Jahr 2023 geschaffen. Damit will das Bündnis die Staatsregierung verpflichten, umweltfreundliche Mobilität zu ermöglichen. Schneider: „Der Radentscheid in Bayern zeigt, dass es große Mehrheiten für den fahrradfreundlichen Umbau der Städte gibt. Die Menschen wollen mehr und häufiger Radfahren – und die Politik tut gut daran, diese Wünsche ernst zunehmen und die Alltagsradwegenetze zügig auszubauen.“

Superblocks geplant in Darmstadt und Leipzig

Sowohl Darmstadt als auch Leipzig planen, nach dem Modell der „Superblocks“ in Barcelona, Wohnviertel probeweise mit Hilfe von Durchfahrtsperren vom Autoverkehr zu entlasten und dadurch Platz für die Anwohner zum Schlendern und Radfahren zu schaffen. Der ADFC hatte das Konzept der Superblocks im Rahmen des internationalen Best-Practice-Projekts InnoRad in Deutschland bekannt gemacht.  Schneider: „Wer möchte nicht in so einem städtischen Quartier leben, wo man keinen Autolärm hört. Wir sind gespannt, ob wir zur Weltfahrradkonferenz Velo-City 2023 in Leipzig schon den ersten Superblock bestaunen können.“

Fahrradmodellquartier in Bremen

Im Bremer Stadtteil Alte Neustadt wurde – auch durch den ADFC getrieben - ein Netz von Fahrradstraßen zu Deutschlands erster Fahrradzone verbunden, in der Fahrräder überall Vorrang vor Autos haben. Abschnitte mit Kopfsteinpflaster wurden geglättet, Bürgersteige fahrradfreundlich abgesenkt. Zusätzliche Metallbügel erleichtern das Abstellen von Fahrrädern. Schneider: „Bremen tut gut daran, sich auf seinen Lorbeeren als Fahrradstadt nicht auszuruhen, sondern den Radverkehr immer weiter zu entwickeln – und innovative Konzepte wie das Fahrradquartier voranzutreiben.“

Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW

Die vom ADFC NRW maßgeblich mit initiierte Volksinitiative "Aufbruch Fahrrad" mit mehr als 200.000 Unterschriften zeigte große Wirkung: Am 1. Januar 2022 trat das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW (FaNaG) in Kraft. Es war die erste Volksinitiative, der durch den Landtag einstimmig zugestimmt wurde. Schneider: „Durch den unermüdlichen Einsatz des ADFC und tausender Radfahrer:innen und Zufußgehender ist NRW das erste Flächenland mit einem Mobilitätsgesetz. Auf dem Weg zu 25 Prozent Radverkehrsanteil hat sich das Land viele gute Ideen vorgenommen, nun muss es an die schnelle Umsetzung gehen.“

Schneller Ausbau scheitert an veraltetem Straßenverkehrsrecht

Zügig mit dem Auto voranzukommen, ist im aktuellen Straßenverkehrsgesetz (StVG) wichtiger als der Schutz von Menschen, ihrer Gesundheit oder der Klimaschutz. In der Praxis bedeutet das, dass beispielsweise geschützte Radfahrstreifen, Fahrradstraßen oder großflächiges Tempo 30 von Kommunen oftmals nicht umgesetzt werden können, weil dafür die Rechtsgrundlage fehlt. Mit einem reformierten Gesetz gäbe es in Deutschland mehr Radwege. Der ADFC fordert daher eine verkehrswendetaugliche Reform des StVG und hat einen Gesetzesvorschlag unter dem Namen „Gute Straßen für alle“ vorgelegt. Die Reform des Straßenverkehrsrechts findet sich auch im Koalitionsvertrag und der ADFC wird sich auch 2023 für diese Reform vehement einsetzen.

Hinweise für Redaktionen: Die Liste der regionalen Beispiele ist eine subjektive Auswahl der ADFC und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.Diese Pressemitteilung mit Themenfotos finden Sie im blauen Medienkasten. Vom ADFC empfohlene, internationale Best-Practice-Beispiele für den fahrradfreundlichen Schnellumbau von Straßen gibt es auf unserer Projektwebsite  www.adfc.de/innoradquick. Weitere Informationen zur notwendigen StVG-Reform und zur „Fahrradmilliarde“ in unserer Pressemitteilung zur Jahresbilanz der Ampel-Koalition.    

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 220.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

Downloads

getrennte Fahrradstraße im Winter

Fahrradstraße an der Alster in Hamburg

Copyright: ADFC Hamburg / Lau

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geschützter Radweg an der Alster

Protected Bikelane an der Alster in Hamburg

Copyright: ADFC Hamburg / Lau

2016x1512 px, (JPG, 3 MB)

ADFC | Geschäftsführerin Anne-Kathrin Schneider am 10. Juni 2021 in Berlin

ADFC | Geschäftsführerin Anne-Kathrin Schneider am 10. Juni 2021 in Berlin

Copyright: ADFC / Deckbar

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https://marbach.adfc.de/neuigkeit/diese-staedte-und-regionen-machen-hoffnung-fuer-das-fahrradland

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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