Offener Brief an BW-Verkehrsminister Winfried Hermann

Der ADFC Baden-Württemberg unterstützt gemeinsam mit mehreren Radentscheiden und weiteren Verbänden die Forderung von Zweirat Stuttgart nach landesweiten Vorgaben zur schnellen, rechtssicheren Einrichtung coronasicherer Rad- und Gehwege.

Pop-Up-Bikelane Stuttgart B14 © Zweirat Stuttgart

Sehr geehrter Herr Minister Winfried Hermann,

die Coronakrise und die Kontaktbeschränkungen verändern die persönliche Mobilität aller Menschen in Deutschland deutlich. Während der private Autoverkehr stark zurückgegangen ist, sind – auch der Empfehlung des Bundesgesundheitsministers folgend – immer mehr Menschen auf dem Rad und zu Fuß unterwegs. Für diese spürbaren Veränderungen der Verkehrsmittelwahl ist die Raumaufteilung auf der Straße jedoch nicht ausgelegt. Damit der empfohlene Sicherheitsabstand auf der Straße eingehalten werden kann, braucht es daher dringend eine schnelle Veränderung der Aufteilung des Straßenraums.

Bürgerinnen und Bürger, die jetzt aufs Rad umsteigen, brauchen leicht zu findende und sichere Wege. Auch zu Fuß gehende Menschen brauchen dringend mehr Platz auf den Gehwegen, um den Sicherheitsabstand einhalten zu können. Nur so können notwendige Wege sicher zurückgelegt werden. Auch wenn die Verantwortung für die Umsetzung auf kommunaler Ebene liegt, geht es nicht ohne die Landespolitik – es geht nicht ohne Sie und Ihren Beitrag! Sie als Minister für Verkehr können den Kommunen mit entsprechenden Leitfäden, gesetzlichen Rahmenbedingungen und finanzieller Beschleunigung helfen.

Dem Brief der Radentscheide und Initiativen aus ganz Deutschland an Bundesminister Andreas Scheuer folgend bitten wir Sie daher: Setzen Sie sich dafür ein, dass Kommunalverwaltungen schnell und einfach ein rad- und fußverkehrsfreundliches Wegenetz innerhalb und zwischen den Kommunen einrichten können. Schaffen Sie die regulatorischen Rahmenbedingungen, damit Straßen schnell und unproblematisch umgestaltet werden können. Geben Sie aus Baden-Württemberg das Signal, dass Verkehrspolitik ein wichtiger Beitrag für die Gesundheit der Menschen ist!
Die Kommunen kennen geeignete Straßen und Wege, um ein Netz pandemiegerechter Straßen einzurichten, aber es fehlt ihnen die rechtliche Sicherheit und der Auftrag der Landesregierung zu handeln. Mit der Unterstützung der Landesregierung können diese trotz geringer personeller Kapazitäten überall schnell und einfach Realität werden. Dafür braucht es Rechtssicherheit für die zu ergreifenden Maßnahmen. Nur so kann schnell agiert werden.

Wir bitten Sie daher, die Kommunalverwaltungen durch die zügige Bereitstellung von Leitfäden bei der provisorischen Umgestaltung von Straßen zu unterstützen, um sicheren und Fuß- und Radverkehr durch eine qualitativ hochwertige Infrastruktur zu ermöglichen. Wo die rechtlichen Rahmenbedingungen dies noch behindern, bitten wir Sie, entsprechende Verordnungen zu erlassen oder pragmatische Lösungen, auch mit Ihren Kolleginnen und Kollegen auf Bundes- und kommunaler Ebene, zu finden.

Die wichtigsten Maßnahmen, die Kommunen schnell ermöglicht werden sollten, sind:

  • Gehwege temporär verbreitern: Wo Fußwege zu schmal sind, sollten sie durch Markierungen auf den Fahrbahnen erweitert werden. Auch das Verlegen von Hochbordradwegen und Parkplätzen von den Fußwegen auf die Fahrbahnen hilft schnell und einfach, um Fußwege zu verbreitern.
  • Verlegung von Radverkehr auf die Fahrbahn: Wo Radverkehr derzeit über Gehwege geführt wird, kann er auf die Fahrbahn verlegt werden, damit Platz auf Fußwegen geschaffen wird. Dazu eignen sich sowohl temporäre Radstreifen als auch die Einrichtung von temporären Fahrradstraßen.
  • Temporäre Radfahrstreifen auf der Fahrbahn: Breite und gut erkennbare temporäre Radstreifen (Pop Up Bike Lanes) helfen auch Neu-Radfahrenden, sichere Wege durch die Stadt zu finden.
  • Straßen für den Rad- und Fußverkehr öffnen: Die Umwandlung ausgewählter Straßen in Zonen ohne Autoverkehr bzw. mit stark reduziertem motorisierten Verkehr schafft zusätzlichen Platz und Verkehrssicherheit.
  • Temporäre verkehrsberuhigte Straßen: Maßnahmen wie der Einsatz modaler Filter oder Verengungen der Fahrbahn können kurzfristig Wirkung zeigen. So können sich Radverkehr und zu Fuß gehende Menschen bestmöglich auf der Straße verteilen und Bewegung vor der Tür in ausreichendem Abstand zu anderen Menschen wird möglich. Provisorische Verkehrsberuhigung hilft auch bei der Entlastung von Parks und zur Ermöglichung von Bewegung ohne Ansteckungsgefahr.
  • „Bettelampeln“ umprogrammieren: Durch eine Vorrangschaltung für Rad- und Fußverkehr wird das Berühren des Anforderungstasters sowie das Bilden von Gruppen, die auf Grün warten, vermieden.
  • Grünphasen für nicht-motorisierten Verkehr verlängern: Da aktuell deutlich mehr Menschen auf Fahrrädern und zu Fuß unterwegs sind, braucht es für sichere Kreuzungssituationen mehr Zeit in den Grünphasen. Kurze Grünphasen sind kontraproduktiv, da viele Menschen sich eng zusammendrängen müssen, um die Straße rechtzeitig überqueren zu können.
  • Temporäre Geschwindigkeitsreduktion: Korridore mit Tempo 30 reduzieren die Unfallgefahr und bewirken dadurch auch Entlastung von Krankenhäusern.
  • Märkten unter freiem Himmel mehr Platz geben: Wochenmärkte sollten auf angrenzende Flächen wie Straßen oder Parkplätze erweitert werden, um genügend Raum für Warteschlangen mit Abstand zu schaffen.

 Mit freundlichen Grüßen
i.A. Zweirat Stuttgart
 
Liste der erstunterzeichnenden Initiativen und Verbände

Baden-Württemberg

ADFC Landesverband Baden-Württemberg e.V., Gudrun Zühlke
Verkehrsclub Deutschland (VCD), Landesverband Baden-Württemberg e.V., Matthias Lieb
 
Esslingen
Esslingen aufs Rad, Joachim Schleicher
Verkehrsclub Deutschland (VCD), KV Esslingen e.V., Dirk Rupp
 
Freiburg und Südbaden
Fuß- und Radentscheid Freiburg, Ingrid Marienthal, Christoph Löffler
Verkehrsclub Deutschland (VCD), RV Südbaden e.V., Fabian Kern
 
Karlsruhe
Critical Mass Karlsruhe, Christa Walter
 
Kirchheim unter Teck
Stadtmobil e.V., Heinrich Brinker
 
Konstanz
Ciclo, Coco Cespedes, Norbert Wannenmacher
 
Mannheim
PARKing Day Mannheim, Markus Schlegel, Ines Joneleit, Sascha Zimmermann
Lastenvelo Mannheim e.V., Fabian Hirt, Timo Borsdorf
 
Nürtingen
Critical Mass Nürtingen, Sophie Gasser, Michael Jäger, Rolf Epple
 
Pforzheim
Verkehrsclub Deutschland (VCD), KV Pforzheim/Enz e.V., Matthias Lieb
 
Plochingen
Fahrradinitiative Plochingen, Ekkehard Morlock
 
Rhein-Neckar
VCD RV Rhein-Neckar, Manfred Stindl
 
Schussental
Radentscheid Schussental, Markus Klauser, Michael Dörfel
 
Stuttgart
BUND Regionalverband Stuttgart, Gerhard Pfeifer
FUSS e. V. Stuttgart, Peter Erben
Kidical Mass Stuttgart, Arne Jungjohan
Naturfreunde Radgruppe Stuttgart, Peter Pipiorke, Friederike Votteler
Radentscheid Stuttgart, Christina Müller, Meike Reisle
Stuttgart laufd nai, Susanne Jallow, Christoph Ozasek
Verkehrsclub Deutschland (VCD), KV Stuttgart e.V., Christoph Link
Zweirat Stuttgart, Thijs Lucas, Benjamin Feller
 
Tübingen
Fuss- und Radentscheid Tübingen (in Gründung), Simon Mader


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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