Happy Birthday: Der ADFC Baden-Württemberg ist 30 Jahre alt!

Happy Birthday to us: Der ADFC Baden-Württemberg wird am 3. Februar 2020 30 Jahre alt!

Cornelius & Renate Gruner © Privat

Zu diesem Anlass haben wir einen erfahrenen ADFC-Aktiven interviewt, der sogar noch länger dabei ist. Es wird zurück geblickt, aber auch nach vorne geschaut.

30 Jahre ADFC: ein Urgestein erzählt

Cornelius Gruner sagt von sich selbst: „Ich bin ADFCler von oben bis unten“. Seit über drei Jahrzehnten begleitet der 64-Jährige den Verband als aktives Mitglied. Im Ländle kennt man ihn als Vorsitzenden des Kreisverbandes Stuttgart – oder als Tandemfahrer im Doppelpack mit seiner Frau Renate.  

1.    Wie lange engagierst Du Dich schon für den ADFC?

Seit über 30 Jahren – ich bin 1983 eingetreten. Ich war damals schon Alltagsradler, Umweltpolitik und Nachhaltigkeit waren immer meine Themen. Den Einsatz des ADFC für bessere Bedingungen für den Radverkehr fand ich unterstützenswert. Dafür wollte ich mich auch engagieren und bin daher seit 1984 im Kreisverband (damals noch Ortsgruppe) Stuttgart aktiv – in unterschiedlichen Funktionen: als Sprecher der Ortsgruppe und Ehrenvorsitzender, seit 2012 wieder im Vorstand, seit 2015 wieder Kreisverbands-Vorsitzender.

2.    Was waren und sind Deine Schwerpunkte?

Ich bin ein Vereinsmeier! Meine Aufgabe habe ich immer darin gesehen, Leute zu finden, die mit uns für unsere Sache kämpfen und sich mit uns für den Radverkehr engagieren. Wir haben natürlich immer verkehrspolitisch gearbeitet, aber auch das erste Fahrradbüro Baden-Württembergs gegründet, Fahrraddemos oder Ausstellungen organisiert. In früheren Zeiten ging es im ADFC deutlich familiärer zu, meine besten Freunde stammen noch aus dieser Zeit. Heute trifft man sich eher, um etwas zu bewegen.

3.    Wann hast Du Deine Leidenschaft fürs Radfahren entdeckt?

Schon als Kind. Ich hatte körperliche Probleme mit den Beinen und der Arzt hat meinen Eltern geraten, mich möglichst viel Radfahren zu lassen. Also habe ich deutlich früher als meine sechs Geschwister, mit acht Jahren ein eigenes Fahrrad bekommen – der Rest ergab sich von selbst. Jetzt fahre ich seit über 30 Jahren gemeinsam mit meiner Frau Tandem. Das ist unsere große Leidenschaft! Wir haben vier davon und fahren damit seit Jahren in den Urlaub.

4.    Was war Dein schönstes Fahrraderlebnis?

Oh je, da gibt es viele. Wir haben schon so viel gesehen, sind kreuz und quer durch Deutschland und viel durch die Alpen gefahren. Waren in Schweden und Norwegen… Eines der eindrucksvollsten Erlebnisse war für mich aber sicherlich, als wir wirklich direkt nach der Wende mit dem Rad über Tschechien  nach (Ost-)Berlin fuhren und dort über den „Dachgeber“ übernachtet haben, den es im Osten zum ersten Mal gab. Das ist ein Verzeichnis von Radfahrern für Radfahrer auf Reisen, die sich gegenseitig kostenlos ein Dach über dem Kopf anbieten. Der Vater eines unserer Gastgeber, ein ehemaliger NVA-Offizier war ein bisschen überfordert, weil der „Feind“ plötzlich Freund war.

5.    Wie war die Situation für Radfahrer*innen in Baden-Württemberg vor 30 Jahren?

Im Bewusstsein der Bevölkerung war das Fahrrad etwas für die Freizeit – entweder als Rennrad oder für die Spazierfahrt. Das Fahrrad als Alltagsverkehrsmittel war für die meisten außerhalb ihrer Vorstellungskraft. Die Atmosphäre auf der Straße war grundsätzlich entspannter. Vielleicht weil es weniger Autoverkehr gab, aber vielleicht auch, weil die Autofahrer nicht so sehr das Gefühl hatten, dass ihnen der Platz weggenommen wird. In Stuttgart hat die damalige Bürgerinitiative AFiS (Aktion Fahrrad in Stuttgart) eine wichtige Basis für die Radverkehrspolitik gelegt.

6.    Wie hat sie sich entwickelt und was hat der ADFC dazu beigetragen?

Konzeptionell ist das Thema vorangekommen, die Politik hat sich die Förderung des Radverkehrs auf die Fahnen geschrieben. In der Umsetzung hinkt man leider hinterher. Das Bewusstsein hat sich deutlich hin zum Fahrrad entwickelt. Was sich leider nicht verändert, sondern eher noch verschärft hat, ist die Aggressivität im Straßenverkehr. Die bisherige Radinfrastruktur war dabei wenig hilfreich. Der ADFC ist in den Jahrzehnten zu einer Größe geworden, die gehört wird, die etwas zu sagen hat, es geht nichts mehr an ihm vorbei. Und dennoch gibt es noch einiges zu tun!

7.    Was muss passieren, damit die Situation für Alltagsradler besser wird?

Ohne eine Umverteilung der Verkehrsflächen zugunsten des Radverkehrs wird sich wenig ändern – da kann man noch so viel Geld reinbuttern. Da muss in erster Linie ein Umdenken stattfinden. Und wir brauchen natürlich eine bessere, sichere und angstfrei nutzbare Fahrradinfrastruktur. In Stuttgart hat Radfahren etwa wenig Tradition. Hier wurde alles für das Auto getan und Verkehrsfläche lässt sich nur einmal verteilen. In Städten wie Freiburg oder Karlsruhe kommt man sehr viel besser mit dem Rad durch die Stadt.

8.    Weitere 30 Jahre ADFC: Welche Rolle spielt das Radfahren in 30 Jahren?

Bei aller Zukunftsträumerei in Sachen E-Mobilität und autonomem Fahren wird sich zeigen, dass das Flächenproblem insbesondere in den Städten dadurch nicht gelöst werden kann. Das ist die Chance für das Fahrrad. Der ADFC sollte auf jeden Fall sein verkehrspolitisches Profil behalten und weiter schärfen.


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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